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Der Gutglaubensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG bei innergemeinschaftlicher Lieferung
In USt direkt digital 23/2016 S. 14 ff. wurde das Umsatzsteuerkarussell dargestellt. Ausgenommen wurde bei dieser Abhandlung die Regelung des § 6a Abs. 4 UStG, die die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nach den Grundsätzen des Gutglaubensschutzes gewährt. Da regelmäßig Umsatzsteuerkarusselle grenzüberschreitend ausgestaltet werden, stellt sich auch dort – aber nicht nur dort – die Frage nach dem Anwendungsbereich des § 6a Abs. 4 UStG. Der BGH hatte unlängst in einem Steuerstrafverfahren mit über diese Regelung im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerkarussell entschieden. Aus diesem aktuellen Anlass widmet sich der folgende Beitrag nun diesem Problemfeld.
I. Ausgangssituation
Beim Umsatzsteuerkarussell ergibt sich oftmals im Zusammenhang mit der innergemeinschaftlichen Lieferung das Problem, dass es sich bei dem (vermeintlichen) Lieferungsempfänger um eine Scheinfirma handelt. Damit ermangelt es hinsichtlich der Steuerfreiheit an der Tatbestandsvoraussetzung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a UStG, dass der Erwerb durch einen Unternehmer i. S. von § 2 UStG erfolgte (Robisch in Bunjes, UStG Komm., 15. Aufl. 2016, § 6a, Rn. 32).
Ist der leistende Unternehmer insofern gutgläubig, so kann grundsätzl...