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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 113/16 EFG 2017 S. 92 Nr. 2

Gesetze: AO § 80 Abs. 5

Zurückweisung als Bevollmächtigte bzw. als Beistand

Leitsatz

  1. Zur Nichtigkeit eines VA nach § 125 AO.

  2. Ein besonders schwerwiegender Fehler, der zur Nichtigkeit eines VA führt, ist nur zu bejahen, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den ergangenen VA als verbindlich anzuerkennen.

  3. Für Verstöße gegen Unionsrecht ergeben sich insoweit keine Besonderheiten.

  4. Eine Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO wirkt nur für das jeweilige Verfahren und nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt. Eine Zurückweisung für alle anhängigen und zukünftigen Verwaltungsverfahren eines Mandanten ist rechtswidrig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 92 Nr. 2
FAAAF-89953

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 04.08.2016 - 6 K 113/16

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