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Haftung für Heimkosten des pflegebedürftigen Ehegatten
BGH, Urteil vom 27.4.2016 - XII ZB 485/14
[i]infoCenter „Unterhalt“ NWB TAAAC-34003 Die Frage der unterhaltsrechtlichen Haftung für einen pflegebedürftigen Angehörigen stellt sich meist im Rahmen des Elternunterhalts: Ein Elternteil kommt ins Pflegeheim, dessen hohe Kosten der Elternteil nicht selbst aufbringen kann. Das Sozialamt muss einspringen und die Kosten übernehmen, versucht aber, den übergeleiteten Unterhaltsanspruch des Elternteils von den Kindern dieses Elternteils zurückzuholen (dazu Viefhues, NWB 12/2015 S. 843). Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit einer abweichenden Fallgestaltung befasst, die sich aber in der Praxis auch stellen kann: Pflegebedürftig wird ein Ehegatte, dessen eigene Einkünfte ebenfalls nicht ausreichen, die Heimkosten zu decken. Auch hier stellt sich die Frage, ob der andere Ehegatte, der Rente bezieht und noch in der Ehewohnung verblieben ist, auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden kann (BGH XII ZB 485/14 NWB WAAAF-74938).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bedarf des Ehegatten
Wird eine Person pflegebedürftig, entsteht ihr aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit ein besonderer, i. d. R. existenznotwendiger Bedarf. Beim Elternunterhalt hatte ...