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Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Die von Ihnen aufgeworfenen Anwendungsfragen der betrieblichen Praxis zu dem NWB YAAAF-06296 (BStBl 2015 I S. 832) zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen wurden mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt:
Zu Punkt 1 und zu
Punkt 7 (Teilnehmer)
Die obersten
Finanzbehörden der Länder haben die bisherige Verwaltungsauffassung bestätigt,
dass bei der Ermittlung der anteiligen Aufwendungen je teilnehmenden
Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3
EStG) auf die bei der Betriebsveranstaltung
anwesenden Teilnehmer (Tz. 4 Buchst. a des
a. a. O.) und nicht auf die angemeldeten
Teilnehmer abzustellen ist. Sie sprechen sich einvernehmlich
gegen eine angeregte allgemei...