Arbeitshilfe - Stand: 10.10.2019

Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaft - Kapitalverkehrsfreiheit gebietet erfolgsneutrale Verrechnung mit dem Buchwert der Beteiligung - Analoge Anwendung des § 27 Abs. 8 KStG nicht möglich

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Sind Kapitalrückzahlungen einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft bei der Klägerin als Dividenden oder als Einlagenrückgewähr zu qualifizieren und ist im Falle einer Einlagenrückgewähr diese gewinnneutral zu erfassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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QAAAF-89864