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Gesetzliche Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung
Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und der Abgabenordnung
In der handels- und steuerrechtlichen Praxis und in den straf- bzw. ordnungsrechtlichen Ermittlungen gibt es vielfach Einzelfälle, in denen vorschnell über besondere Wahlrechte oder Ausnahmen gestritten wird, ohne zuvor festzustellen, ob eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht dem Grunde nach besteht. Die weiteren handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen hängen aber maßgeblich davon ab, dass überhaupt eine Verpflichtung zur Buchführung und demzufolge zur Bilanzierung gegeben ist. Dieser Prüfungsschritt muss daher in den Überlegungen der erste sein, bevor über die konkrete Ausgestaltung diskutiert werden kann. Diese Einschätzung kann z. B. neben der Beurteilung, ob ein Handelsgeschäft mit seinen komplexen weiterreichenden Obliegenheiten und Ausnahmen i. S. der §§ 343 ff. HGB eintritt oder ein Prokurist i. S. der §§ 48 ff. HGB bestellt werden kann, u. a. auch Auswirkungen auf die Frage haben, ob ordnungsrechtliche Vorschriften wie z. B. § 379 AO oder § 334 HGB bzw. strafrechtliche Vorschriften wie z. B. § 331 HGB oder §§ 369, 370 AO einschlägig sind.
I. Verpflichtung zum Führen von Büchern und Erstellen von Bilanzen sowie deren Ausnahmen
Das Wirtschaften von Unternehmen innerhalb der freien Marktwirtschaft zeichnet sich dadurch aus,...