Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek
            
            
    Klausurentraining für Steuerfachangestellte
Abschlussprüfung
            15. Aufl. 2017
ISBN Online: 978-3-482-61994-6
                            ISBN Print: 978-3-482-64665-2 
                
                
        
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            Klausurentraining für Steuerfachangestellte (15. Auflage)
Klausursatz I: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde
1. Aufgabe
1. Sachverhalt (5,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a)  | Volker Meyer ist nicht Kaufmann i. S. des § 1 HGB.  | 1,0 P  | 
Er übt zwar ein Gewerbe aus,  | 1,0 P  | |
benötigt aber keinen in kfm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.  | 1,0 P  | |
b)  | Er muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.  | 1,0 P  | 
Er kann sich eintragen lassen (Kann-Kaufmann; § 2 HGB).  | 1,0 P   | 
2. Sachverhalt (9,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a)  | Es handelt sich um eine OHG,  | 1,5 P  | 
da ein Handelsgewerbe betrieben wird  | 1,0 P  | |
und kein Gesellschafter seine Haftung beschränkt hat.  | 1,0 P  | |
b)  | 1,0 P  | |
c)  | Die Firmenbezeichnung ist nicht zulässig.  | 0,5 P  | 
Die Firma muss die Bezeichnung „OHG“ enthalten.  | 1,0 P  | |
1,0 P  | ||
d)  | Die Firma muss in das HR eingetragen werden (§ 106 Abs. 1 HGB).  | 1,0 P  | 
e)  | Eine Mindest-Einlage ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.  | 1,0 P   | 
3. Sachverhalt (4,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a)  | Die Gesellschaft ist mit Aufnahme der Geschäfte am  entstanden (§ 123 Abs. 2 HGB).  | 1,0 P  | 
Die Eintragung hat nur deklaratorische Wirkung.  | 1,0 P  | |
b)  | Die Eintragung erfolgt in der Abteilung A, da es sich um eine Personengesellschaft handelt.  | 1,0 P  | 
c)  | Die Gesellschaft ist mit Beginn ihrer Tätigkeit buchführungspflichtig.  | 1,0 P   | 
4. Sachverhalt (3,0 Punkte)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
a)  | Der Kaufvertrag ist rechtswirksam.  | 1,0 P  | 
Jeder Gesellschafter ist zur Vertretung der Gesells...  |