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KSR Nr. 1 vom Seite 8

Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

Ohne Wahlrecht keine wirtschaftliche Erfüllung des Arbeitnehmer-Anspruchs

Lukas Hilbert

Bestehende Pensionsverpflichtungen können sich als Hemmnis bzw. Hindernis bei der geplanten Veräußerung von Anteilen oder dem Verkauf einer gesamten Gesellschaft erweisen. Bisweilen wird daher nach einer Möglichkeit zur Ablösung derartiger Verbindlichkeiten gesucht, wobei u. a. die Übernahme der Schuld durch einen Dritten in Betracht kommt. Ob ein solcher Vorgang beim begünstigten Arbeitnehmer im Einzelfall zum Zufluss von Arbeitslohn führt, hatte aktuell der BFH zu entscheiden.

Übertragung auf neu gegründete GmbH

Der Kläger war alleiniger Geschäftsführer sowie Mehrheitsgesellschafter einer GmbH und hatte Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von 50 % seiner letzten Vergütung. Die zur Finanzierung der Versorgung abgeschlossene Lebensversicherung war im Streitjahr 2006 bereits ausbezahlt. Der daraus erhaltene Betrag in Höhe von rund 467.000 € wurde getrennt vom Betriebsvermögen der GmbH angelegt. Mit Vereinbarung vom wurde das Ruhegehalt des Klägers auf monatlich 3.500 € festgelegt und beschlossen, dass die Zahlungsverpflichtung mit Verbrauch des zur Verfügung stehenden Kapitals enden solle.

Der Kläger gründete eine weitere GmbH; dort wurde er alleiniger Gesellschafter und Gesc...

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