Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelverein an Nichtmitglieder ist umsatzsteuerfrei
kein Umsatz i. S. d. Sonderregelung für Kleinunternehmen
Anwendung von der Verwaltung nicht für allgemein anwendbar erklärter BFH-Entscheidungen durch das FG
Leitsatz
1. Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelverein an Nichtmitglieder ist für die Ausübung des Kegelns
unerlässlich und daher gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL (EWG) 388/77 bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. m der RL (EG)
Nr. 112/2006 umsatzsteuerfrei.
2. Steuerfreie Umsätze nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL (EWG) 388/77 gehören nicht zu dem Umsatz, der für Zwecke
der Anwendung einer in den Mitgliedstaaten eingeführten Sonderregelung für Kleinunternehmen als Umsatz gilt.
3. Das FG hat Steuerbefreiungen nach Unionsrecht, auf die sich der Steuerpflichtige beruft, unabhängig davon zu beachten,
ob entsprechende BFH-Urteile im BStBl II veröffentlicht worden sind oder auf andere Weise als verbindlich für die Finanzbehörden
erklärt worden sind.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 26 DStRE 2017 S. 1056 Nr. 17 AAAAF-89249
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