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Wirtschaftsverwaltungsrecht | verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch bei staatlicher Auftragsvergabe
Ein Anspruch auf Auskunft gegenüber einer Behörde kann sich im Einzelfall unmittelbar aus der Verfassung – hier aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG– ergeben; ein solcher Anspruch kann sich auch auf den Zeitraum eines Vor-Verwaltungsverfahrens beziehen. Eine Behörde kann daher verpflichtet sein, bereits vor Einleitung eines Verwaltungsverfahrens (hier: Genehmigungsverfahren für den öffentlichen Linienverkehr) und unabhängig von einer Beteiligtenstellung einem möglichen Verfahrensbeteiligten (Bewerber) solche Daten zur Verfügung zu stellen, auf die er angewiesen ist, um sachgerecht prüfen zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine behördliche Genehmigung bewirbt (, NJW 2003, 2696).