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BFH  - X R 29/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22a Abs 1 S 1, EStG § 22a Abs 5 S 1, EStG § 22a Abs 5 S 3, EStG § 22a Abs 5 S 4

Rechtsfrage

Kann bei einer Überschreitung der Meldefristen zur Datenübermittlung gemäß § 22a Abs. 1 EStG ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 EStG nur dann festgesetzt werden, wenn die Fristüberschreitung auf Gründen beruht, die der Mitteilungspflichtige als fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten, also mit subjektivem Verschulden, zu vertreten hat?

Wie ist das "Vertretenmüssen" i.S. des § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG --auch bei Einschaltung eines Erfüllungsgehilfen--, auszulegen?

Elektronische Übermittlung; Erfüllungsgehilfe; Fristversäumnis; Meldung; Rentenversicherung; Verschulden

Fundstelle(n):
WAAAF-88812

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - X R 29/16 - erledigt.

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