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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 25 | Wertpapierverkauf: Einbeziehung von Wechselkursgewinnen auch bei Wiederanlage

Die Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung von Wertpapieren im Privatvermögen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG) ist nach einer aktuellen Entscheidung des FG Hamburg verfassungsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn kein Umtausch des in ausländischer Währung erzielten Veräußerungspreises in Euro vorgenommen worden ist. Beim BFH ist gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde anhängig.

Um die Einbeziehung von Wechselkursgewinnen bei der Veräußerung von Wertpapieren geht es bei dem nächsten FG-Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben. Auch hier ist eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden.

Gestritten wurde konkret um die Veräußerung von Wertpapieren im Privatvermögen. Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden: Die Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Gewinns ist verfassungsrechtlich auch dann nicht zu beanstanden, wenn der in ausländischer Währung erzielte Veräußerungspreis nicht in Euro umgetauscht wurde, sondern der Erlös direkt in derselben Währung wieder neu angelegt wurde.

Die Finanzrichter stellten klar: Die Wertentwicklung eines Wertpapiergeschäfts könne nur in Euro erfasst werden, um sie für das deutsche Besteuerungssyste...

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