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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 21 | Doppelte Haushaltsführung: Kein Steuervorteil bei Wegezeiten von etwa einer Stunde

Der Lohnsteuersenat des BFH muss klären, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen ist. Zwei FG haben eine tägliche Fahrzeit von etwa einer Stunde für die einfache Strecke zwischen dem Beschäftigungsort und dem Ort des eigenen Hausstandes als zumutbar angesehen und daher eine doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt.

Über besonders interessante neu anhängige Verfahren informieren wir Sie jetzt zum Abschluss dieser Hör-CD.

Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.

Unter dem Aktenzeichen VI R 31/16 muss der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs die Frage beantworten: Darf das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung ablehnen, wenn die einfache Fahrtzeit zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte nicht ...

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