Arbeitshilfe - Stand: 14.11.2018

Chortenor eines Opernhauses, der durch sog. Chorzuzügerverträge für konkrete Opernprojekte verpflichtet wird, ist als Künstler i.S. des Art. 17 Abs. 1. Satz 1 DBA-Schweiz 1971 einzustufen?

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1. Ist ein erster Chortenor eines Opernhauses, der durch sog. Chorzuzügerverträge für konkrete Opernprojekte verpflichtet wird, als Künstler i.S. des Art. 17 Abs. 1. Satz 1 DBA-Schweiz 1971 einzustufen?

2. Sind die Art. 17 Abs. 1 OECD-MustAbk / Art. 17 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 auch auf nichtselbständig tätige Steuerpflichtige anzuwenden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

3. Unterliegen sowohl auftritts- als auch probenbezogene Vergütungen als einheitliche Leistung Art. 17 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 2 DBA -Schweiz 1971?

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Fundstelle(n):
NAAAF-88546