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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 70/14 EFG 2017 S. 69 Nr. 1

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10, PBefG § 47, PBefG § 49

Umsatzsteuerlich begünstigter Verkehr mit Taxen bei Mitteilung des Fahrziels von einer dritten Person

Leitsatz

Ein gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG begünstigter Verkehr mit Taxen liegt auch dann vor, wenn das Fahrtziel dem Taxiunternehmer von einer dritten Person – die aus der Sphäre des Fahrgastes stammt – und nicht vom Fahrgast persönlich mitgeteilt wird.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 21
DStRE 2017 S. 937 Nr. 15
EFG 2017 S. 69 Nr. 1
KÖSDI 2017 S. 20168 Nr. 2
DAAAF-88088

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 15.09.2016 - 4 K 70/14

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