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Einkommensteuer | Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen
Nach dem können die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Erwerber/Besteller über.
Bereits die Vorentscheidung, die durch das vorliegende Urteil des BFH bestätigt wurde, hat ein großes Echo im Fachschrifttum ausgelöst. So wurde u. a. bemängelt, dass sich das Finanzgericht nicht mit der Frage auseinandergesetzt habe, welche Bedeutung für die Inanspruchnahme von Abschreibungen auf die Windkraftanlage dem Umstand zukommt, dass die Käuferin – bevor sie wirtschaftliche Eigentümerin der Anlage wurde – bereits di...