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Bewertung – Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen (BMF)
Das BMF hat die Vervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.
In der Anlage zu dem o. g. Schreiben werden gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt gegeben, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden sind.
Quelle: , BStBl 2016 I S. 1166