Lehrbuch Abgabenrecht für Zölle und Verbrauchsteuern
2. Aufl. 2016
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Abschnitt 1: Allgemeines Steuerrecht
A. Grundlagen
I. Das Steuersystem in der Bundesrepublik
1Der moderne Staat kommt ohne ein ausgefeiltes System der Besteuerung nicht aus, das zudem verschiedensten wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verpflichtet ist. In einem Bundesstaat wie der Bundesrepublik Deutschland muss darüber hinaus bedacht werden, dass alle Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) angemessen beteiligt werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Abschn. X des Grundgesetzes (Das Finanzwesen), nämlich in den Art. 105, Art. 106 und Art. 108 GG. Dort werden die drei Themenbereiche, die in einer bundesstaatlichen Ordnung der Regelung bedürfen, angesprochen. Das sind:
die Steuergesetzgebungshoheit (Art. 105 GG),
die Ertragshoheit (Art. 106 GG) und
die Verwaltungshoheit (Art. 108 GG).
2Die Steuergesetzgebungshoheit meint die Verteilung der Kompetenz, auf dem Gebiet der Steuern Gesetze zu erlassen bzw. zu ändern. Sie ist wie folgt zwischen Bund und Ländern aufgeteilt:
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die Zölle und Finanzmonopole (Art. 105 Abs. 1 GG) und die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm entweder das Steueraufkommen d...