Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 58/14

Gesetze: ZK Art. 220 Abs. 1 ZK Art. 221 Abs. 3 KN Unterpos. 6815 1010 000 KN Unterpos. 8803 3000 900 VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Anhang I (Stand 2012)

Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks für ein Passagierflugzeug

Leitsatz

1. Zur Tarifierung von Frischwasser- und Abwassertanks, die erkennbar hauptsächlich zum Einbau in ein Passagierflugzeug bestimmt sind, als Teile von Starrflügelflugzeugen in die Unterposition 8803 3000 900 KN 2012.

2. Bei der Frage der Erkennbarkeit der Teileeigenschaft gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII ist auf den durchschnittlich sachkundigen Zollbeamten abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAF-87114

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.02.2016 - 4 K 58/14

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen