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NWB Nr. 48 vom Seite 3628

Der Elektronische Lohnnachweis ab 1. 1. 2017

Gerald Eilts

Der elektronische Lohnnachweis, der erstmals Anfang 2017 für das abgelaufene Kalenderjahr 2016 zu übermitteln ist, soll ab dem die einzige Basis für den Beitragsbescheid über die zu zahlenden Unfallversicherungsbeiträge sein. Für die Jahre 2016 und 2017 ist zusätzlich der bisherige Papierlohnnachweis weiterhin einzureichen. Dieses auf zwei Jahre angelegte parallele Verfahren soll sicherstellen, dass das neue elektronische Lohnnachweisverfahren ausreichend erprobt werden kann, damit ab 2019 auch weiterhin eine richtige und transparente Beitragsberechnung sichergestellt ist. Die Änderungen sind auch für Steuerberater relevant, die z. B. Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten vornehmen.

I. Übermittlung der Daten

Die Unternehmer übermitteln die Arbeitsentgelte der Beschäftigten, die geleisteten Arbeitsstunden und die Anzahl der Versicherten mit summarischen elektronischen Lohnnachweisen an die von den Unfallversicherungsträgern bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) errichtete Annahmestelle (§ 97 Abs. 1 SGB IV). [i]Übermittlung erfolgt ausschließlich aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen Die Übermittlung erfolgt ausschließlich aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder systemgeprüften Ausfüllhilfen. Diese Re...

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Der Elektronische Lohnnachweis ab 1. 1. 2017

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