Erbschaft- und Schenkungsteuer
hier: Erteilung von verbindlichen Auskünften in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG
Adressat
Diese Verfügung richtet sich an alle Bearbeiter/-innen und Sachgebietsleiter/-innen der Zentralstellen Feststellungsverfahren nach § 151 BewG sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen.
Bisherige Verfahrensweise
Aufgrund der anstehenden Neuregelung des angeordnet, dass Anträge auf verbindliche Auskunft gem. § 89 AO zu den Verschonungsregelungen §§ 13a, 13b ErbStG bis auf weiteres abzulehnen sind.
Neuregelung durch den Gesetzgeber und Erteilung verbindlicher Auskünfte
Mit Gesetz vom (BGBl. 2016 I S. 2464 ff.) hat der Gesetzgeber die Vorschriften für die Steuerbefreiung des Unternehmensvermögens mit Wirkung zum neu geregelt.
Vor diesem Hintergrund können verbindliche Auskünfte in Bezug auf die Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen nach §§ 13a ff. ErbStG wieder erteilt werden.
Die mit Verfügung vom getroffenen Regelungen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 3700.2.1-11/4 St34
Fundstelle(n):
QAAAF-86870