Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus erfordert nicht nur mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbstständiges Anpassen der Insulindosis. Zusätzlich müssen gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung vorliegen. Eine solche Feststellung kann nicht allein darauf gestützt werden, dass dem Betroffenen - insbesondere im Hinblick auf den möglichen Eintritt von Unterzuckerungszuständen - im beruflichen Bereich eine unterstützende "Hilfsperson" ohne vergleichbare berufliche Qualifikation zur Seite gestellt wird, der innerhalb des Arbeitsalltags lediglich eine (deutlich) untergeordnete Funktion zukommt, während die wesentlichen beruflichen Tätigkeiten vom Betroffenen weiterhin regelmäßig selbst ausgeführt werden können.
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 25.08.2016 - L 7 SB 52/15
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