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BMF 24.04.2003 IV C 5 - S 2333 - 23/03, NWB 39/2003 S. 292

Einkommensteuer | Arbeitgeberbeiträge an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (§ 3 Nr. 63 EStG)

Die Frage der Anwendbarkeit des § 3 Nr. 63 EStG auf die ArbG-Beiträge, die an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK-Bau) geleistet werden, wurde durch das geklärt. Das BMF weist auf Folgendes hin: (1) Die ZVK-Bau wird im Kapitaldeckungsverfahren und nicht im Umlaufverfahren betrieben. Insoweit steht einer Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG nichts entgegen. (2) Was die Individualisierung der Beitragsleistung angeht, hat die SOKA-BAU in § 13 ihres Tarifvertrags die Vorgaben des BMF umgesetzt. Die Beiträge werden nun anhand eines festgelegten Prozentsatzes vom individuellen Bruttolohn des einzelnen AN oder in Form eines festen Euro-Betrags erhoben. Die Frage, wie diese individuell ermittelten Beiträge vom ArbG an die ZVK-Bau gezahlt, d. h. überw...BStBl 2002 I S. 767

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