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BFH 18.08.2016 VI R 18/13, StuB 22/2016 S. 874

Einkommen-/Lohnsteuer | Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme einer Pensionsverpflichtung durch Dritten

(1) Die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage führt beim Arbeitnehmer auch dann zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des S. 875Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Hat der Arbeitgeber jedoch kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, wird mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen (noch) nicht wirtschaftlich erfüllt. Ein Zufluss von Arbeitslohn liegt in diesem Fall nicht vor (Bezug: § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 415 BGB; § 4, § 17 Abs. 1 BetrAVG).

Praxishinweise

Die bloße Einräumung von Ansprüchen durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer...

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