Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertungsrecht | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen für Stichtage ab
Mit Schreiben vom hat das BMF die Vervielfältiger bekanntgegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab berechnet wird.
Der Kapitalwert ist nach der am veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.