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BGH Urteil v. - X ZR 198/97

Leitsatz

Leitsatz:

»Bei einem mit einem Wirtschaftsprüfer geschlossenen Vertrag über die Erstellung eines Jahresabschlusses auf der Grundlage eines Stundenhonorars ist der Einwand des Bestellers beachtlich, der geltend gemachte Zeitaufwand sei überhöht.«

Fundstelle(n):
BB 2000 S. 1397 Nr. 27
DB 2000 S. 916 Nr. 18
DStR 2000 S. 480 Nr. 11
DStRE 2000 S. 500 Nr. 9
INF 2000 S. 287 Nr. 9
BAAAF-86165

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BGH, Urteil v. 01.02.2000 - X ZR 198/97

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