Gesetze:
ZK Art. 236
KN Unterpos. 847160
KN Unterpos. 84716020
KN Unterpos. 84716080
KN Unterpos. 90091200 (Anhang I der Verordnung
(EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom über die zolltarifliche
und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) (Stand
2006)
Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung
von Multifunktionsgeräten mit Druck-, Scan- und Kopierfunktion bzw.
mit Druck-, Scan-, Fax- und Kopierfunktion bzw. mit Druck-, Scan-,
PC-Internet-Fax- und Kopierfunktion
Leitsatz
Ein
Multifunktionsgerät mit Druck-, Scan- und Kopierfunktion bzw. mit
Druck-, Scan, Fax- und Kopierfunktion, bei dem im Rahmen einer Gesamtbewertung
nicht festgestellt werden kann, dass die Kopierfunktion bzw. die
Kopier- und Faxfunktion (herkömmliche Faxfunktion) gegenüber der
Druck- und Scanfunktion nachrangig ist, ist als Fotokopiergerät
in die Unterposition 9009 1200 KN 2006 einzureihen. Ein Multifunktionsgerät
mit Druck-, Scan-, PC-Internet-Fax- und Kopierfunktion, bei dem
im Rahmen einer Gesamtbewertung nicht festgestellt werden kann,
dass die Kopierfunktion gegenüber der Druck- und Scanfunktion nachrangig
ist, jedoch durch das Hinzutreten einer nur im Zusammenhang mit
einem Datenverarbeitungssystem verwendbaren PC-Internet-Faxfunktion
insgesamt die Kopierfunktion gegenüber der Druck-, Scan- und PC-Internet-Faxfunktion
als nachrangig zu betrachten ist, ist als Einheit einer automatischen
Datenverarbeitungsmaschine in die Unterposition 8471 60 KN 2006
einzureihen.
Fundstelle(n): KAAAF-86110
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.05.2016 - 4 K 100/13
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