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Steuerrecht | Pauschalierung für Geschenke und Sachzuwendungen nach § 37b EStG
Der Unternehmer kann sein Wahlrecht, die Steuer auf Geschenke für Geschäftsfreunde und für Arbeitnehmer durch die Pauschalsteuer nach § 37b EStG zu übernehmen, für beide Gruppen unterschiedlich ausüben. Innerhalb der jeweiligen Gruppe ist das Wahlrecht aber einheitlich auszuüben.
[i]Pauschalierungswahlrecht für jede Gruppe U übernimmt die Pauschalsteuer von 30 % für Geschenke an Geschäftsfreunde gemäß § 37b Abs. 1 EStG, nicht aber für Geschenke an Arbeitnehmer gemäß § 37b Abs. 2 EStG. [i]Ausübung des Pauschalierungswahlrechts Innerhalb der jeweiligen Gruppe Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer darf U sein Pauschalierungswahlrecht nicht unterschiedlich ausüben.
Das Pauschalierungswahlrecht ist spätestens in der letzten Lohnsteueranmeldung des Wirtschaftsjahres der Zuwendung auszuüben, in dem die Zuwendung erfolgt ist.
[i]Widerruf möglich Das Pauschalierungswahlrecht darf widerrufen werden, solange di...