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LSG Sachsen Urteil v. - 6 U 222/14

Gesetze: RVO § 1150; SGB VII § 12; SGB VII § 215; RVO § 555a

Leitsatz

Leitsatz:

Für eine Schädigung der Leibesfrucht durch berufliche Einflüsse auf die Mutter während der Schwangerschaft bestand nach dem Recht der DDR kein § 12 SGB VII entsprechender sozialversicherungsrechtlicher Schutz, so dass eine nachträgliche Anerkennung einer Berufskrankheit ausscheidet.

Fundstelle(n):
TAAAF-85858

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen, Urteil v. 19.10.2016 - 6 U 222/14

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