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Anforderungen an ein modernes Tax Compliance Management System
Geeignete Maßnahmen zur Errichtung und Weiterentwicklung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems
[i]Grundlagen „Steuerstrafrecht und strafbefreiende Selbstanzeige“ NWB VAAAE-82580 Die Erfüllung steuerlicher Pflichten, wie bspw. die rechtzeitige Abgabe einer vollständigen Steuererklärung, betrifft alle Steuerpflichtigen und damit insbesondere auch Unternehmen sowie deren gesetzliche Vertreter. Im Steuerdeklarationsprozess kommt es jedoch – gewollt oder ungewollt – zu einer Vielzahl fehlerhafter, verspäteter oder unvollständiger Erklärungen. Dieser Umstand ist nicht neu, bedingt jedoch immer wieder die Frage nach den Gründen: Ist das Defizit der Erklärung durch ein Versehen entstanden, haben sich nachträglich Dinge geändert, die eine Korrektur notwendig machen oder lag ein wie auch immer gearteter Vorsatz vor? Wird ein solches Defizit durch eine Erklärung des Steuerpflichtigen korrigiert, ist in der Systematik der Abgabenordnung zu unterscheiden, ob lediglich eine korrigierte Erklärung (§ 153 AO), eine bußgeldbefreiende Anzeige (§ 378 AO) oder eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) vorliegt.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anwendungserlass zu § 153 AO ( BStBl 2016 I S. 490)
[i]BMF äußert sich zum innerbetrieblichen KontrollsystemUm dem Spannungsfeld bei der Korrektur einer Steuererklärung zu begegnen, hat sich das (BStBl 2016 I S. 490, Rn. 2.6)...