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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 2571/14

Gesetze: EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Häusliches Arbeitszimmer eines ausschließlich mit der Lehre betrauten Hochschuldozenten

Leitsatz

Ein vom Arbeitgeber zugewiesener Raum ist wegen Fehlens eines Druckers und Scanners, die für die Vorbereitung von Lehrveranstaltungen und Erstellung von Klausuren unabdingbar sind, für den überwiegenden Teilbereich der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen (hier: Lehrtätigkeit) objektiv nicht geeignet und steht ihm daher insoweit als Arbeitsplatz nicht zur Verfügung.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 39
DStRE 2017 S. 1489 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2016 S. 3293
OAAAF-85008

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.09.2016 - 1 K 2571/14

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