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Der Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 1039Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom ist mittlerweile in der parlamentarischen Beratung. Es bedurfte keiner hellseherischen Fähigkeiten vorauszusehen: Das zuvor ausgebliebene ernsthafte Bemühen um ein wirksames Sicherheitskonzept mit in sich und untereinander abgestimmten fachlichen, organisatorischen und nicht zuletzt auch technischen Komponenten wird sich nunmehr in der politischen Auseinandersetzung niederschlagen.
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I. Einschätzung des Entwurfs durch den Bundesrat
[i]Rätke, Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulationen – Kritische Anmerkungen zum Referentenentwurf, BBK 10/2016 S. 497 NWB IAAAF-73320 Den bisherigen Referentenentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ nebst zugehöriger „Technischer Verordnung“ (TVO) hat die Bundesregierung im Sommer per Kabinettsbeschluss verabschiedet – allerdings ohne die dazugehörige Technische Verordnung. Der Bundesrat konstatierte in seiner Einschätzung, „der Gesetzentwurf basiert nicht auf einem fertig entwickelten, erprobten und vollständig dokumentierten Verfahren, sondern formuliert allgemein gehaltene Anforderungen, deren Konkretisierung durch das Bundesamt für Siche...