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FG Hamburg 26.05.2016 6 K 148/14, BBK 21/2016 S. 1024

Bilanzierung | Passivierung eines nicht fremdüblichen Kredits

Ein bei einem nahen Angehörigen aufgenommener Kredit ist nicht zu passivieren, wenn der Kreditvertrag einem Fremdvergleich nicht standhält und mit einer Inanspruchnahme durch den Angehörigen nicht zu rechnen ist. Die Darlehens- und die Zinsverbindlichkeit sind dann auszubuchen.

[i]Zuordnung des Darlehens im Privatvermögen Im Streitfall hatte der Unternehmer von seiner Ehefrau ein Darlehen erhalten, ohne Sicherheiten zu gewähren. Die vereinbarten Tilgungen und Zinsen bezahlte er nicht, und er wurde von seiner Ehefrau auch nicht zur Zahlung aufgefordert. Damit war die Darlehensverbindlichkeit dem Privatvermögen des Unternehmers zuzuordnen und auszubuchen.

Hinweis:

[i]Passivierung in der Handelsbilanz Zivilrechtlich mag zwar eine Darlehensverbindlichkeit bestehen. Deshalb wird die Verbindlichkeit auch in der Handelsbilanz passiviert.

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