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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 1338/15

Gesetze: UStG § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, UStG § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a, UStG § 3a Abs. 3 Nr. 5, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1

Ort der Leistung für Seminare

keine Umsatzsteuerbefreiung für Geistheiler

Leitsatz

1. Umsätze einer in der Schweiz ansässigen Unternehmerin aus in Deutschland abgehaltenen Seminaren unterliegen in Deutschland der Umsatzbesteuerung.

2. Die Berufsausübung eines „Geistigen Heilers” fällt mangels der erforderlichen Berufsqualifikation nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAF-84548

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.07.2016 - 14 K 1338/15

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