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BGH Urteil v. - III ZR 169/97

Leitsatz

Leitsatz:

»Kommt zwischen Krankenhausträger und Patient eine wirksame Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen nicht zustande, so steht dem behandelnden liquidationsberechtigten Arzt auch aus einem mündlich geschlossenen Arztzusatzvertrag kein Vergütungsanspruch zu.«

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
YAAAF-84452

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 19.02.1998 - III ZR 169/97

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