Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen eines Reisebüros unter dem Gesichtspunkt schwebende Geschäfte oder unfertige Leistungen
(1) Bei einem Handelsvertreter, der von Veranstaltern zu erbringende Reiseleistungen an Kunden des Reisebüros vermittelt und dafür eine Provision erhält, entsteht gem. nrkr. Urteil des NWB VAAAF-77873 (BFH-Az.: III R 5/16; EFG 2016 S. 1158) zivilrechtlich der Provisionsanspruch aufschiebend bedingt mit dem Abschluss des Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Dritten. (2) Die aufschiebende Bedingung entfällt in dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer das Geschäft ausführt. (3) Die Aufwendungen eines Reisebüros, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit am Stichtag noch nicht realisierten Provisionserlösen stehen, sind weder unter dem Gesichtspunkt „schwebende Geschäfte“ noch unter dem Gesichtspunkt „unfertige Leistungen“ zu aktivieren (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 8...