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Auch Abspaltungen (Spin-Offs) bei Drittstaatenkapitalgesellschaften können nicht steuerbare Einlagenrückgewähr sein
Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften finden hin und wieder sog. Spin-Offs statt. Dabei überträgt eine Aktiengesellschaft im Wege einer Abspaltung Anteile an einer Tochterkapitalgesellschaft auf ihre Aktionäre. Ein prominentes deutsches Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Spin-Off der Siemens AG. Für zehn Siemens Aktien erhielt jeder Aktionär eine Aktie an der Osram Licht AG.
Da die Abspaltung keine Gewinnausschüttung, sondern eine Kapitalrückzahlung darstellt, führte die Gutschrift der Osram Aktien zu keinen steuerbaren Einkünften der Aktionäre aus Kapitalvermögen. Folglich mussten die depotführenden Institute keine Abgeltungsteuer einbehalten. Die ursprünglichen Anschaffungskosten für die Aktien an der Siemens AG wurden entsprechend des Spaltungsverhältnisses 1:10 auf die Aktien der Siemens AG und auf die Aktien der Osram AG verteilt. Der steuerliche Anschaffungszeitpunkt für die Aktien der Osram AG entspricht dem ursprünglichen Anschaffungszeitpunkt für die Aktien an der Siemens AG. Dies ist insbesondere für sog. Altanteile bedeutend, die vor Einführung der Abgeltungsteuer erworben wurden. In diesen Fällen können k...