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Einkommensteuer | Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rspr. ist der Erbe berechtigt, nicht verbrauchte Verluste des Erblassers geltend zu machen. Er muss allerdings durch die Verluste wirtschaftlich belastet sein. Der XI. Senat hält die dogmatischen und systematischen Einwände gegen den Übergang der Verlustabzugsmöglichkeit auf den Erben für so schwerwiegend, dass er die bisherige Rspr. aufgeben will. Der XI. Senat fragt mit beim I. Senat und beim VIII. Senat an, ob sie an der Auffassung festhalten, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gem. § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur ESt geltend machen kann (, BStBl 2002 II S. 487; v. - VIII R 61/69, n. v.).