Online-Nachricht - Montag, 17.10.2016

Steuerpolitik | Erbschaftsteuer wird wieder vor Bundesverfassungsgericht landen (FinMin)

Brandenburgs Finanzminister Christian Görke hat sich enttäuscht über das Ergebnis der Abstimmung im Bundesrat zur Erbschaftsteuer gezeigt. „Das jetzt beschlossene Gesetz erfüllt in keiner Weise die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßstäbe zur Verschonung von vererbtem oder geschenktem Betriebsvermögen“, so Görke.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Nach dem Spruch der obersten Verfassungsrichter ist das geltende Recht verfassungswidrig, weil es im Gegensatz zu Privatvermögen große Betriebsvermögen reicher Erbinnen und Erben weitgehend von der Steuer verschont. Der Auftrag an den Gesetzgeber war, die ungerechtfertigte Bevorzugung von vermögenden Firmenerben zu beseitigen.

  • „Die erzielte Einigung im Vermittlungsausschuss, der der Bundesrat zugestimmt hat, verstößt gegen die wesentlichen Prinzipien, die uns unsere Verfassung aufgibt: gegen den Gleichheitssatz, das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Sozialstaatsprinzip, womit das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Kürze erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird“, lautete das Fazit von Brandenburgs Finanzminister, der bereits im Vermittlungsausschuss gegen die Einigung gestimmt hatte.

  • Während bei der Einkommensteuer der Steuersatz zwischen 14 und 42 Prozent bzw. 45 Prozent bei der Reichensteuer beträgt, werden Erbschaften derzeit nur mit ca. fünf Prozent besteuert.

  • Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz werde sich das nicht ändern. Zum einen führt die ungerechtfertigte Herabsetzung sämtlicher Unternehmenswerte um ein Viertel zu einer erheblichen Verringerung der Berechnungsgrundlagen. Familienunternehmen - und das sind über 90 Prozent in Deutschland - erhalten einen zusätzlichen 30-prozentigen Abschlag bei entsprechender gesellschaftsrechtlicher Gestaltung.

  • Bis zu einem vererbten oder geschenkten Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro fallen keine Steuern auf das Produktivvermögen an. Zwischen 26 und 90 Millionen Euro gibt es sogar noch einen voraussetzungslosen Abschmelztarif. „Das ist eindeutig eine Umgehung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Bedürfnisprüfung“, so Brandenburgs Finanzminister.

  • Selbst wenn Erben großer Betriebsvermögen tatsächlich Steuern zahlen müssten, bekommen diese nach der Neuregelung eine voraussetzungslose Stundung der Erbschaftsteuer für sieben Jahre, im ersten Jahr zinsfrei. „Wie das noch eine Gleichbehandlung mit anderen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern sein soll, die für eine Stundung in jedem Fall ihre wirtschaftliche Notlage nachweisen und vom ersten Tag an Zinsen zahlen müssen, bleibt das Geheimnis derer, die der Neuregelung zugestimmt haben“, sagte Görke.

Quelle: Finanzministerium Brandenburg, Pressemitteilung v. 14.10.2016 (il)

Fundstelle(n):
DAAAF-83931