Gesetzgebung | Bürokratieentlastungsgesetz II – Stellungnahme des Bundesrates (hib)
Die Bundesregierung will die Entbürokratisierung weiter
vorantreiben und besonders kleine und mittlere Firmen entlasten. Wie es im
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der
mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BT-Drucks.
18/9949) heißt, sind Vereinfachungen im Steuerrecht und bei
der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge geplant. Die Maßnahmen würden
insgesamt 3,6 Millionen Betrieben zugutekommen, schreibt die Regierung in dem
Entwurf.
Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge und der Grenzbeträge zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung. Außerdem werden die Fristen der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine verkürzt. Die Berechnung von Sozialbeiträgen wird vereinfacht. Wenn der tatsächliche Wert für den laufenden Monat nicht bekannt ist, soll die Berechnung auch auf Grundlage des Wertes des Vormonats erfolgen können.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine ab, weil diese oft Bestandteil der Rechnungen seien und bei Bargeschäften oft der einzige Anhaltspunkt bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung seien. Die Bundesregierung bleibt in ihrer Gegenäußerung bei ihrer Auffassung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 589
Fundstelle(n):
DAAAF-83876