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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen bei Kalenderjahreswechsel
Das entschieden, dass das Prinzip der Abschnittsbesteuerung der Berücksichtigung einer für das nächste Kalenderjahr geleisteten Unterhaltszahlung im Jahr der Zahlung nicht entgegensteht. Aus diesem Grund können auch Unterhaltszahlungen, die teilweise für das Folgejahr bestimmt sind, im Jahr der Zahlung steuerlich berücksichtigt werden.
Im Streitfall machten der Kläger und seine Ehefrau in ihrer Steuererklärung 2010 eine Unterhaltszahlung an den in Brasilien lebenden Schwiegervater des Klägers vom in Höhe von 3.000 € als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a EStG geltend. Sie legten eine Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 2010 vor, wonach der verwitwete Schwiegervater des Klägers in Brasilien wohnhaft sei. Er bez...