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Bilanzierung von Betriebsstätten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 702Betriebsstättendiskussionen spielen bei Betriebsprüfungen eine große Rolle – ihre Relevanz dürfte durch die Umsetzung des Authorized OECD Approach (AOA) noch zunehmen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Unterschiedlicher Ansatz von Steuer- und Handelsbilanz
[i]Handelsbilanzieller Ansatz ist eine WeltbuchführungKerngedanke des AOA ist die Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte für steuerliche Zwecke. Es ist daher eine eigene (Quasi-)Bilanz für Stammhaus und Betriebsstätte notwendig. Diese Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte kennt das Handelsrecht nicht. Beziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sind in der „Welt“-Handelsbilanz nicht zu bilanzieren, da es sich nur um eine geographische Verschiebung des entsprechenden Vermögens bzw. der Schulden handelt, die keinen Einfluss auf den Wert des betrachteten Vermögens oder der Schulden haben.
II. Handelsbilanz über einen oder mehrere Buchungskreise
[i]Im Einkreismodell verbleiben alle Haupt- und Nebenbuch-Buchungen beim StammhausDie Bilanzierung über Kostenstellen bzw. das Modell eines Buchungskreises eignet sich insbesondere in Fällen, in denen eine Betriebsstätte im Ausland eine spezifische Aufgabe hat, z. B. die Produktion (nur) eines Produkts. Alle relevanten Haupt- und Nebenbu...