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Unternehmenssteuerreform III
Weichenstellung im Schweizer Unternehmenssteuerrecht
Nachdem die Schweiz in der jüngeren Vergangenheit ihr Unternehmenssteuerrecht bereits zweimal reformiert hat (UStR 1997 und UStR II ), ist eine weitere umfassende Reform des Unternehmenssteuerrechts geplant. Die Reform ist notwendig, um die Attraktivität des Unternehmens- und Steuerstandortes Schweiz zu erhalten bzw. punktuell zu verbessern. Das Parlament hat am die entsprechenden Gesetzesanpassungen verabschiedet. Die Inkraftsetzung der Reform wird auf den erwartet, steht aber noch unter dem Vorbehalt einer Volksabstimmung im Februar 2017.
I. Hintergrund
1. Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz
[i]Steuerumfeld ist nur einer von mehreren StandortfaktorenHohe Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte, eine ausgebaute Infrastruktur, die zentrale Lage in Europa, ein flexibler Arbeitsmarkt und nicht zuletzt die hohe Lebensqualität sind einige der Faktoren, welche die Attraktivität des Unternehmensstandorts Schweiz ausmachen. Neben diesen Faktoren bestimmt sich die Standortattraktivität selbstverständlich auch über ein im internationalen Vergleich konkurrenzfähiges Steuerumfeld.
Um ein attraktives Steuerumfeld für Unternehmen bieten zu können, gestaltete die Schweiz ihr Steuersystem entsp...