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Erbschaftsteuerreform 2016 – Gegenüberstellung altes und neues Recht
Hinweis: Der Bundesrat hat am der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Die Neuregelungen innerhalb des ErbStG finden nach § 37 Abs. 12 ErbStG n. F. auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem entsteht. § 203 BewG n. F. gilt für Bewertungsstichtage ab dem .
Mit den neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer erfüllt der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Im Dezember 2014 hatte das Gericht Änderungen am bestehenden Gesetz gefordert. In der Kritik standen die sogenannten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Danach können Firmenerben von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten.
Kernaussagen
Unternehmen sind grundsätzlich niedriger zu bewerten, und das gilt bereits für Erwerbe nach dem .
Bei Familienunternehmen kommt unter inzwischen enger gefassten Voraussetzungen ein Vorwegabschlag bis zu 30 % in Betracht.
Unternehmen mit mehr als 90% Verwaltungsvermögen werden vollständig von der Steuerbegünstigung ausgenommen.
Erwerber von Unternehmen mit mehr als 20% Verwaltungsvermögen k...