Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Turkmenistan)
v. 29. 8. 2016 [1]
Die Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Vertragsstaaten zu fördern –
sind wie folgt übereingekommen:
Fundstelle(n):
AAAAF-83261
1Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am 28. November 2017 (BGBl 2017 II S. 1559) in Kraft getreten und anzuwenden ab dem 1. Januar 2018.