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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für medizinische Labortests
Nach dem fallen unter die Umsatzsteuerbefreiung für eine heilberufliche Tätigkeit i. S. des § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch medizinische Labortests, die auf Anordnung von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden.
Gesellschaftsgegenstand der Klägerin ist die Ausführung und Entwicklung von Labordiagnostik. Die Klägerin führt die Tests aufgrund erteilter Laboraufträge durch, die von dem jeweiligen Patienten erteilt werden. Ihm gegenüber S. 2997rechnet die Klägerin auch ihre Leistungen ab. Das jeweilige Testergebnis wird dem einsendenden Therapeuten mitgeteilt. Das Labor der Klägerin steht unter Leitung eines Allgemeinmediziners. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG komme wegen Fehlens eines therapeutischen Zwecks nicht in Betracht. Das...