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Abgabenordnung | Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch Insolvenzeröffnung
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen wird nach dem ein bereits anhängiges Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerfestsetzungen analog § 240 ZPO unterbrochen.
Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 21/16 anhängig.