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Reform der Erbschaftsteuer – Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigt sich auf Neuregelung
I. Vorbemerkung
[i] Datei öffnenDer Deutsche Bundestag hatte am aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Bundestags-Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/8911) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen (RegE; BR-Drucks. 344/16). Indes hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einberufen mit dem Ziel, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung zuzuführen. In inhaltlicher Hinsicht ergab sich aus den Empfehlungen der Bundesrats-Ausschüsse für Wirtschaft und Finanzen (BR-Drucks. 344/1/16) [i]Inhaltliches Themenspektrum des Vermittlungsausschussesder thematische Umfang für eine Befassung des Vermittlungsausschusses:
Überprüfung der vorgesehenen Privilegierung der Übertragungsmöglichkeiten bei Familienunternehmen;
Anknüpfung der Optionsverschonung an eine 10 %ige Verwaltungsvermögenquote;
Ablehnung der vorgesehenen Begünstigung bei Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften;
Ablehnung der Überdotierung des Altersvorsorgevermögens; Rückgängigmachung einer zinslosen ...