Teil 1: Das Amt des Notars
Abschnitt 1: Bestellung zum Notar
§ 5a Weitere Voraussetzungen für hauptberufliche Notare [1]
1Zum hauptberuflichen Notar soll nur bestellt werden, wer bei Ablauf der Bewerbungsfrist einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor geleistet hat und sich im Anwärterdienst des Landes befindet, in dem er sich um die Bestellung bewirbt. 2Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen, dass der dreijährige Anwärterdienst erst zum Zeitpunkt der Bestellung geleistet sein muss.
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NAAAF-82600
1Anm. d. Red.: § 5a eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2154) mit Wirkung v. .