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UStZustV § 2

§ 2

1Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung [1] in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom (BGBl I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl I S. 2267) außer Kraft.

Fundstelle(n):
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AAAAF-82597

1Anm. d. Red.: Tag nach Verkündung: .

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